Diese Woche wurde ich das zweite Mal vom Ordnungsamt wegen eines Drohnenfluges angesprochen. Ich dachte, endlich meine Aufstiegsgenehmigung und Nachweis über die Haftpflichversicherung vorzeigen zu dürfen. Aber “Nein die will ich nicht sehen” war die Antwort.
Immerhin! Beim ersten Mal (ein Testflug in Limbach-O) musste ich noch auf die Frage “Dürfen Sie das überhaupt?” antworten. “Ja, bis 400 Meter Höhe.” sagte ich, während die Drohne gegenüber vom Rathaus schwebte. “Mhh”. So richtig gefiel ihr das nicht.
Da die Akkulaufzeit der Drohne gerade gegen Null ging, einigten wir uns darauf, dass ich die Drohne sicher landete. Worauf hin sich die Dame vom Amt sich mit den Worten “in Ordnung” verabschiedete.
Diesmal – ich hatte bereits meinen dritten 15 minütigen Flug in Folge beendet – fand mich die Dame im Hinterhof eines Wohnhauses.
Wieder in der Nähe des Rathauses – aber diesmal in Rochlitz. Sie sei von den Bürgern der Stadt geschickt worden. Sie bat mich nett darum, den nächsten Drohnenflug vorher anzukündigen, damit sie den “etwas irritierten Bürgern der Stadt” sagen können, was da los sei.
Tja, Ordnung ist eben nicht gleich Ordnung. Amt ist nicht gleich Amt. Aber ich bin zuversichtlich: Wenn ich weiterhin fleißig um die Rathäuser Sachsens fliege, werde ich die Aufstiegsgenehmigung schon nochmal vorzeigen dürfen.