Allgemeine Geschäftsbedingungen

Koschmiederfilm GmbH

Stand 09.02.2023

Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Koschmiederfilm GmbH – nachfolgend Koschmiederfilm. Sie sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages. Die vorliegenden AGB können jederzeit von Koschmiederfilm angepasst bzw. geändert werden. Für, zum Zeitpunkt der Änderung, bestehende Vertragsverhältnisse, zählt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige AGB-Version.

1. Vertrag

Für das Zustandekommen eines Vertrags zwischen dem Auftraggeber und Koschmiederfilm bedarf es ein schriftliches Angebot von Koschmiederfilm und eine Auftragserteilung durch den Auftraggeber. In der Auftragserteilung dürfen keine eigenmächtigen Änderungen vonseiten des Auftraggebers durchgeführt werden. Sollten Änderungen gewünscht werden, so erstellt Koschmiederfilm ein angepasstes Angebot. Sofern nicht anders bezeichnet, sind alle Preise Netto ohne Umsatzsteuer. Für jeden Vertrag gilt das bundesdeutsche Recht. Gerichtsstand ist Chemnitz.

2. Fremdleistungen | Beauftragung von Drittdienstleistern

Koschmiederfilm ist nach freiem Ermessen berechtigt, die im jeweiligen Angebot festgelegten Leistungen selbst auszuführen oder zur deren Erbringung sachkundige Drittanbieter zu beauftragen.

Fremdleistungen können von Koschmiederfilm zu jedem Zeitpunkt zur Projekterfüllung in Anspruch genommen werden und müssen nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen werden, solange dem Auftraggeber keine Mehrkosten dadurch entstehen.

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt – soweit im Voraus nicht anders schriftlich vereinbart – im Namen von Koschmiederfilm.

Musikstücke für Videoproduktionen von Koschmiederfilm werden i.d.R von Musikportalen erworben. Wenn nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber eine Musikauswahl vorgeschlagen. Für etwaige GEMA-Meldungen (oder für ähnliche Verwertungsgesellschaften) ist der Auftraggeber selbst zuständig. Entstehende Kosten für die Anmeldung bei einer Verwertungsgesellschaft (wie GEMA o.ä.) werden nicht von Koschmiederfilm getragen.

3. Daten

Daten (Grafiken, Logos, Bilder, Videos, Texte und Informationen), die Koschmiederfilm vom Auftraggeber erhält, werden von Koschmiederfilm ausschließlich für die Videoproduktion, Videomarketing, Online-Marketing-Strategie oder sonstige dem Auftrag betreffende Zwecke genutzt. Daten werden nach HGB auftragsbezogen archiviert.

4. Kosten & Bezahlung

4.1 Zahlungsbedingungen

Die Kosten belaufen sich auf den im Vertrag bzw. Auftrag genannten Betrag. Die Zahlungsart wird im Angebot festgelegt. Es sind ausschließlich die im Angebot beschriebenen Inhalte, wie Formate, Versionen, etc. inbegriffen.

Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Storyboard Änderungsvorschläge seitens Koschmiederfilm eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen werden, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden.

4.2 Mahnung

Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungsstellung. Ist der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so wird nach § 288 Abs. 5 BGB zusätzlich zum Rechnungsbetrag einmalig eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,-€ berechnet.

4.3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Leistungen Eigentum von Koschmiederfilm. Koschmiederfilm behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises / Honorars vor, das Video einzubehalten.

5. Rücktritt

Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Koschmiederfilm vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

Sofern bereits Drehtermine festgelegt wurden, verpflichtet sich der Auftraggeber zusätzlich zu den bereits umgesetzten Auftragspositionen (Absatz 1) bei Rücktritt Prozentsatz X (nachfolgend gelistet) der noch offenen (noch nicht umgesetzten) Auftragspositionen zu bezahlen.

  • 14 bis 8 Tage vor dem 1. Drehtermin: 10% der Summe der offenen Auftragspositionen
  • 7 bis 4 Tage vor dem 1. Drehtermin: 30% der Summe der offenen Auftragspositionen
  • 3 bis 1 Tag vor dem 1. Drehtermin: 70% der Summe der offenen Auftragspositionen

Eventuell vereinbarte Rabatte/Preisnachlasse gelten nur bei vollständiger Umsetzung aller Angebotspositionen und werden bei Nicht-Umsetzung einzelner Angebotspositionen nicht gewährt.

5.1 Rahmenverträge

Bei befristeten Rahmenverträgen (z.B. Jahresverträge) ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung kann von jedem Vertragspartner getätigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Der Kündigende muss dem anderen Vertragspartner auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Wird von einem Rahmenvertrag vor Ablaufzeit zurückgetreten, verfallen eventuell gewährte Rabatte und müssen von Koschmiederfilm nicht gewährt werden. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber für alle, bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten und erbrachte Leistungen aufzukommen.

6. Abnahme

In der Korrekturschleife können Änderungen durch den Auftraggeber zum genannten Preis innerhalb des Auftragsvolumens durch Koschmiederfilm umgesetzt werden, welche sich im Rahmen des erarbeiteten Konzeptes/Storyboard bewegen. Von Koschmiederfilm zu leistende Korrekturen, welche mit einer nachträglichen Änderung im Konzept/Storyboard einhergehen, können nach Aufwand gesondert abgerechnet werden.

Koschmiederfilm macht dem Auftraggeber die erbrachten Leistungen nach deren Fertigstellung zugänglich. Dies erfolgt i.d.R und falls nicht anders vereinbart über eine von Koschmiederfilm geführte Cloud-Lösung. Der Auftraggeber ist binnen einer Frist von 10 Werktagen, ab dem Zeitpunkt, zu dem Koschmiederfilm den Auftraggeber über die Fertigstellung des jeweiligen Auftrags informiert hat, zur Abnahme verpflichtet, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber bestätigt die Abnahme schriftlich.

Wird keine förmliche Abnahme verlangt oder kommt die von einem Vertragspartner verlangte Abnahme aus einem Umstand nicht zustande, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Koschmiederfilm als abgenommen, sofern der Auftraggeber die Leistung nutzt oder binnen zehn Tage nach Erhalt der Leistung keine erheblichen Mängel in schriftlicher Form gegenüber Koschmiederfilm rügt.

7. Haftung

Koschmiederfilm verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen und leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist. Die Produktion wird in einer Qualität hergestellt, wie sie Koschmiederfilm anhand von Referenzen (Showreels und Beispielfilme auf der Internetseite www.koschmiederfilm.de) vorweisen kann oder wie die Vertragspartner es im schriftlichen Auftrag vereinbart haben.

Tritt bei der Produktion ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat Koschmiederfilm nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Endproduktes. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Endprodukts, die weder von Koschmiederfilm noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen werden jedoch berechnet.

Koschmiederfilm übernimmt keine Verantwortung für Forderungen und Schäden Dritter, die durch Verletzung des Urheber- und Lizenzrechtes seitens des Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber versichert gegenüber Koschmiederfilm die Lizenz- und Verwertungsrechte uneingeschränkt an dem überlassenen Daten (Logos, Bilder, Grafiken, Ton-/Videomaterial, Schriftarten, etc.) zu besitzen.

Die ausschließliche Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung der Produktion liegt bei Koschmiederfilm. Für die sachliche Richtigkeit des Produktionsinhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.

Koschmiederfilm berät den Auftraggeber hinsichtlich Darstellenden vor der Kamera. Fällt die Wahl des Auftraggebers auf dessen Mitarbeiter oder sonstigen „eigene“ Statisten/Darstellern, so ist Koschmiederfilm nicht dafür verantwortlich, wenn der Auftraggeber mit deren Leistungen (Wortwahl, Präsenz, Körperhaltung, Stimme, etc.) unzufrieden ist.

Sofern der Auftraggeber eine Location für das Projekt stellt, ist dieser für die Einhaltung rechtlicher Anforderungen, wie z.B. die Einholung einer Drehgenehmigung, zuständig.

8. Nach Vertragsende

Jede andere und weitere Nutzung, die über den im Angebot bezeichneten Zweck hinaus geht, zum Beispiel die weitere Verwendung von Konzept(-fragmenten), Daten, etc., oder der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen, etc. ist zusätzlich zu vereinbaren und zu lizensieren.

Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Endproduktes Änderungswünsche, so hat er Koschmiederfilm die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Koschmiederfilm ist allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass ein Drittanbieter die Änderungswünsche vornimmt, so ist dies nach schriftlicher Genehmigung von Koschmiederfilm möglich.

Die von Koschmiederfilm oder in seinem Auftrag erarbeiteten Treatments, Konzepte, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen sind geistiges Eigentum von Koschmiederfilm. Jede Verwendung dieser, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Koschmiederfilm.

Die von Koschmiederfilm hergestellten Werke (Videos, Fotografien, Grafiken, Texte, Konzepte, etc.) sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern nicht anders im Vertrag/Auftrag vereinbart. Überträgt Koschmiederfilm Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.

9. Sonstige Bestimmungen

Koschmiederfilm behält sich das Recht vor, Material der Produktion incl. Endprodukt ganz oder teilweise in Rahmen von Wettbewerben und Festivals einzureichen und als Eigenwerbung im Web, Social Media, auf Messen und Events, POS und zum Zeitpunkt des Vertrages noch unbekannte Verwertungszwecke zu nutzen. Ausgeschlossen ist Material, welches ausdrücklich für interne Kommunikation oder Schulungsfilme mit geschützten Inhalten erstellt wurde. Eine gewünschte Nichtnutzung durch Koschmiederfilm bedarf der Schriftform.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

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